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versicherungsnetz.de
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individualversicherung
Individualversicherung ist die Sammelbezeichnung für private Versicherungen (Unfallversicherung, Lebensversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung, Private Krankenversicherung usw.), die von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten werden.
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nutzfeuer
Bei einem Nutzfeuer erfolgt die Verbrennung kontrolliert, zum Beispiel in einem Ofen, einem Dampfkessel Feuerung oder Lagerfeuer, zum Erwärmen oder Verbrennen von Gegenständen o.ä. Das Gegenteil ist ein Schadenfeuer Brand
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upr
UPR ist die Abkürzung für: Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr . Siehe Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
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aufruhr
Unter Aufruhr versteht man die Zusammrottung eines nicht unerheblichen Bevölkerungsanteils, um einen gewaltsamen Kampf gegen die Staatsgewalt zu führen. Schäden durch Aufruhr sind in verschiedenen Versicherungssparten, z.B. in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung von der Erstattung ausgeschlossen.
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akb
AKB ist die Abkürzung für: Allgemeine Bedingungen für die Kraftverkehrsversicherung.
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awb
AWB ist die Abkürzung für: Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung .
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überschussbeteiligung
Als Überschussbeteiligung werden die Überschüsse bezeichnet, die Lebensversicherungsunternehmen ihren Versicherten in Form zusätzlicher Versicherungsleistung oder reduzierter Beiträge wieder zukommen lassen. Die Überschüsse entstehen dadurch, dass der Beitrag vorsichtiger kalkuliert wird, als tatsäc [..]
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alteinkg
AltEinkG ist die Abkürzung für: Alterseinkünftegesetz . Siehe Alterseinkünftegesetz
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altersangabe / lebensversicherung
Das Eintrittsalter der versicherten Person(en) in der Lebensversicherung ist richtig anzugeben. Wird das Alter falsch angegeben und dadurch ein niedrigerer Beitrag zur Versicherung ermittelt, dann mindert der Versicherer die Leistung (garantierte Versicherungssumme und/oder Todesfall-Leistung) in dem Verhältnis, in dem der Beitrag zu n [..]
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alte leiden / krankenversicherung
Alte Leiden sind in der Privaten Krankenversicherung Leiden, deren Behandlung schon vor Vertragsschluss begonnen hat. Für Alte Leiden besteht kein Versicherungsschutz, sofern diese vor Vertragsschluss behandlungsbedürftig waren.
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