Bedeutung Unterausschuss
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Unterausschuss


Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses werden in Unterausschüssen vorbereitet. Diese sind ebenso wie das Plenum paritätisch mit Vertretern der Krankenkassen und der Leistungserbringer (KBV, KZBV, DKG) besetzt. Den Vorsitz hat jeweils ein unparteiisches Mitglied oder der unparteiische Vorsitzende des G-BA inne. Außerdem nehmen an den Sitzu [..]
Quelle: g-ba.de (offline)




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