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ÜberversicherungWenn sich der Wert der versicherten Sachen im Laufe der Zeit verringert hat - zum Beispiel bei der kaufmännischen Betriebseinrichtung, weil die Sachen abgenutzt oder veraltet sind - dann hat der Versicherungsnehmer das Recht, von der Versicherungsgesellschaft eine entsprechende Minderung der Prämie zu verlangen, da die Prämie im Verh [..]
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ÜberversicherungWenn die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert ist, wird vom Versicherer keine höhere Entschädigung als die Erstattung des tatsächlichen Schadens bezahlt.
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ÜberversicherungSachversicherung, bei der die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert.
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ÜberversicherungÜberversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme höher ist als der Wert des versicherten Gegenstandes, der Versicherungswert (VVG 51). Sie bringt dem Versicherten keinen Nutzen, kostet ihn aber Prämien.
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