Bedeutung Umlagedeckungsprinzip
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Umlagedeckungsprinzip


Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger arbeiten im Gegensatz zum Kapitaldeckungsprinzip nach dem Umlagedeckungsprinzip. Danach werden die fälligen Versicherungsleistungen aus zeitgleich erhobenen Beiträgen der Versicherten getragen. Es entsteht allenfalls eine geringfügige zeitliche Differenz durch ein Sicherheitspolster aus [..]
Quelle: versicherungsnetz.de




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