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NießbrauchrechtNießbrauch ist das Recht der Nutzung fremden Eigentums. So wird zum Beispiel durch Einräumung des Nießbrauchs an einem Haus durch den Eigentümer einer anderen Person (dem Nießbraucher) das Recht zur vollständigen Nutzung übertragen, also auch das Recht Erträge wie beispielsweise Mietzinsen zu erwirtschaften. Verbunden mit dem Recht zur umfassenden [..]
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