1 |
Ausfallbürgschaftmodifizierte Ausfallbürgschaft.
|
2 |
AusfallbürgschaftBei einer solchen Bürgschaft muß der Gläubiger zunächst alle Maßnahmen ergreifen, um vom Hauptschuldner sein Geld zu erhalten, bevor er seine Forderung an den Bürgen stellen kann. Der Bürge hat hier d [..]
|
3 |
AusfallbürgschaftDie Ausfallbürgschaft ist eine Sonderform der Bürgschaft. Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur für den Differenzbetrag, den der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt und nach Wahrnehm [..]
|
4 |
AusfallbürgschaftDie Ausfallbürgschaft ist der gesetzliche Normalfall einer Bürgschaft. Beispiel: Ein Mieter zahlt die Miete nicht. Eine dritte Person hat für die mietvertraglichen finanziellen Verpflichtungen des Mie [..]
|
5 |
AusfallbürgschaftAusfallbürgschaft Begriffserklärung Ausfallbürgschaft Unter der Ausfallbürgschaft versteht man die Besicherung eines Kredits, der den Bürgen dazu verpflichtet, den Restbetrag der Schuld des eigentlichen Kreditnehmers finanziell zu übernehmen. Die Bank hat in solchem Fall bereits eine Zwangsvollstreckung beim Kredit [..]
|
6 |
Ausfallbürgschaftbesondere Form der Bürgschaft, bei der der Bürge vom Gläubiger erst in Anspruch genommen werden kann, nachdem er dem Bürgen den Nachweis erbracht hat, dass der Schuldner leistungsunfähig ist. Der Bürg [..]
|
7 |
AusfallbürgschaftBei einer Ausfallbürgschaft ist die Haftung eines Bürgen auf den tatsächlichen Ausfall des Gläubigers beim Hauptschuldner begrenzt; die Ausfallbürgschaft ähnelt damit ein [..]
|
8 |
AusfallbürgschaftDie Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft für Unternehmen, die in der Regel der Absicherung eines Kredites gegenüber dem Kreditgeber (Hausbank) dient. Der Bürge muss nur für den endgültigen Ausfall einstehen, d.h. für das, was der Gläubiger trotz Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und Verwertung der Sicherheiten nicht Erlang [..]
|
9 |
AusfallbürgschaftDie Ausfallbürgschaft dient bei einem Kredit als zusätzlichen Sicherheit und ist eine Sonderform der Bürgschaft. Man unterscheidet zwischen einer normalen Ausfallbürgschaft und einer modifizierten Ausfallbürgschaft. Bei einer normalen Ausfallbürgschaft tritt der Ausfall dann ein, sobald der Gläubiger eine fruchtlose Zwangsvollstreckung im [..]
|
10 |
AusfallbürgschaftForm der Bürgschaft, bei der der Bürge erst eintreten muss, wenn der Gläubiger eine völlig oder teilweise erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner nachweisen kann
|
11 |
AusfallbürgschaftDie Ausfallbürgschaft ist eine Unterart der Bürgschaft, die als Kreditsicherheit von Kreditinstituten hereingenommen wird.
|
<< Ausfallprognose durch Expertensysteme | Ausfallforderung >> |