1 |
FernidentifizierungVon einer Fernidentifizierung (geregelt in § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG) spricht man in den Fällen, in denen der Vertragspartner von keiner natürlichen Person direkt identifiziert wird. (non-face-to-face). Damit fällt das Post-Ident-Verfahren nicht unter die Fälle der Fernidentifizierung, da hier ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG die Identifizierung vo [..]
|
<< Erhöhte Risiken | Finanzagent >> |