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Grundbuch Grund·buch, Grund·bü·cher | , | , | [1] ''Recht'' gerichtlich geführtes Register, in dem alle Beurkundungen und Tatsachen aufgenommen werden, die Rechtsgeschäfte an Grundstücken betreffen | De [..]
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Grundbuchist ein vom Grundbuchamt geführtes, alle die Rechtsverhältnisse an Grundstücken betreffenden Beurkundungen aufnehmendes öffentliches Register. Seine Ursprünge liegen im Mittelalter (-> Köln um 1130 -> [..]
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Grundbuch. Die Eintragung des Eigentums und sonstiger Rechte an Grundstücken in öffentliche Bücher ist für die deutschen Schutzgebiete durch die Ksl. V. vom 21. Nov. 1902 (RGBl. S. 283) geregelt. Danach findet [..]
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GrundbuchGrundbuch, von den Gerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen sind. Hauptquelle des Grundbuc [..]
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GrundbuchDie Rechtsverhältnisse aller Liegenschaften sind in einem Grundbuch ersichtlich. Das Grundbuch ist öffentlich; jedermann steht die Einsichtnahme und die Anfertigung von Auszügen oder Abschriften zu. D [..]
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GrundbuchBeim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register der im Grundbuchbezirk gelegenen Grundstücke und den mit ihnen verbundenen Rechten (Bestandsverzeichnis). Es dient der Dokumentation der [..]
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GrundbuchDas Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt geführt wird und dort auch eingesehen werden kann, soweit berechtigtes Interesse besteht (Grundbucheinsicht). Im Grundbuch ist jedes Grundstück im Bezirk auf einem gesonderten Grundstücksblatt eingetragen. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei sog. Abte [..]
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GrundbuchGrundbuchämter, Grundbuchblatt, Grundbuchberichtigungvom Grundbuchamt geführtes Buch (Register), in das alle Beurkundungen und Tatsachen aufgenommen werden, die Rechtsverhältnisse an Grundstücken betr [..]
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GrundbuchWenn jemand ein Haus bauen oder kaufen will, ist ein Blick in das Grundbuch der Gemeinde, wo sich das Grundstück befindet, sinnvoll. Das Grundbuch ist das öffentliche Verzeichnis aller Grundstücke mit [..]
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GrundbuchDas Grundbuch wird durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt und stellt ein öffentliches Register dar. Es dient dazu, die privaten Rechtsverhältnisse von Grundstücken zuverl& [..]
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GrundbuchZum einen ist das Grundbuch ein Begriff aus der Buchführung. Im Grundbuch (auch: Zeitbuch, Journal) werden sämtliche Geschäftsvorfälle (auch: Verwaltungsvorfälle) chronologisc [..]
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GrundbuchGrundbuch ein öffentliches amtlich geführtes Verzeichnis von Grundstücken in schriftlicher und elektronischer Form. Es wird geführt beim Amtsgericht oder der Gemeinde, je nach Bundesland unterschiedlich. G. enthält Gemarkung, Flur, Flurstück eines Grundstücks ist in 3 Abteilungen aufgeteilt: 1. Eigentümer oder Erbbauberechtigter, 2. Lasten und Be [..]
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GrundbuchDie Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Beschreibung Das Grundbuch gibt Auskunft über die das jeweilige Grundstück betreffenden privatrechlichen Verh [..]
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Grundbuchvon dem zuständigen Amt geführtes öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks mit den Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse
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GrundbuchEin Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem unter anderem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige damit verbundenen Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst wer [..]
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GrundbuchDas Grundbuch ist ein mit öffentlichem Glauben ausgestattetes öffentliches Grundstücks-Verzeichnis. In ihm sind, regelmäßig mit konstitutiver Wirkung, die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken und [..]
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