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InverkehrbringenDie erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt (Art. 2 Nr. 2 EG-Verordnung 765/2008)
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InverkehrbringenInverkehrbringen ist die ?Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte?. Nicht betroffen ist ein reiner Transitverkehr durch Deutschland. (?3 Nr.9 ChemG) Inverkehrbringer ist demnach der Herste [..]
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InverkehrbringenInverkehrbringen ist die Bereitstellung für Dritte, so z. B. das Anbieten zum Erwerb, die Abgabe an Anwender und Verbraucher. Im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG ist auch die Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft als Inverkehrbringen zu betrachten (§ 3 Nr. 9 ChemG).
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Inverkehrbringendas Bereitstellen einer Ware zum Verkauf oder zur Nutzung
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InverkehrbringenInverkehrbringen ist ein in rechtlichen Zusammenhängen häufig benutzter Begriff, der je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert ist. Der Hintergrund ist immer, dass ein „Inverkehrbringer“ als Vera [..]
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