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MehrheitswahlSiehe auch: Wahlen Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.
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MehrheitswahlWahlen
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MehrheitswahlGrundsätzlich gibt es zwei Wahlrechtssysteme zur Auswahl: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl wiederum wird zwischen absoluter und relativer Mehrheitswahl unterschieden. Für eine absolute Mehrheit braucht ein Kandidat mindestens 50 Prozent aller Stimmen. Reicht eine relative Mehrheit, so gewinnt derjenige, der mehr Stimm [..]
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MehrheitswahlRelative Mehrheitswahl: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen, also mehr Stimmen als irgendein anderer Bewerber, auf sich vereinigt. Absolute Mehrheitswahl: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stand: März 2008 Siehe auch: Wahlsysteme
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MehrheitswahlWahlsystem, bei dem der Kandidat gewählt ist, der die relative, absolute oder qualifizierte Mehrheit hat; Direktwahl (2)
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MehrheitswahlMehrheitswahl oder Majorzwahl ist ein Repräsentationsprinzip mit dem Ziel, eine parlamentarische Regierungsmehrheit für eine Partei herbeizuführen. Es bezeichnet ein Verfahren zur Auswahl eines Vorsch [..]
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