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Kreditfähigkeit Rechtliche Fähigkeit, gültige Kreditgeschäfte (Kredit) abzuschließen. Hierzu gehören insbesondere die Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht von natürlichen Personen im Auftr [..]
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KreditfähigkeitWird nach einer Prüfung festgestellt, dass sich der Kunde in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen, so spricht man von Kreditfähigkeit. Allerdings gibt es bei der Beurteilung der Kreditfähigkeit imm [..]
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KreditfähigkeitDie Fähigkeit Darlehen aufzunehmen wird durch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit begründet. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit tritt in der Regel mit der Vollendung des 18 Lebensjahres ein.
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KreditfähigkeitDie Fähigkeit rechtsgültig einen Kreditvertrag abschließen zu können. Grundlage für die Burteilung der Kreditfähigkeit ist die Rechts- und Geschäftsfähigkeit.
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KreditfähigkeitKreditfähig ist grundsätzlich jede Person, der es erlaubt ist, einen Kredit bei einer Bank, Sparkasse oder einem Kreditinstitut zu bekommen.
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KreditfähigkeitIn Bezug auf die Kreditfähigkeit eines Menschen gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Definition, eine gesetzliche und eine, die angibt, wie gerne oder ungern ein Kreditinstitut mit einem Menschen zusammenarbeiten möchte. Die gesetzliche Definition der Kreditfähigkeit beruht vor allen Dingen auf der Frage, ob jemand uneingeschränkt geschäftsfähig [..]
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KreditfähigkeitIn Deutschland gilt eine Person als kreditfähig, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit als voll geschäftsfähig eingestuft wird. Mittlerweile hat sich diese Regelung allerdings etwas gelockert, so dass Banken in zunehmendem Maße auch Jugendlichen beziehungsweise Minderjährigen die Möglichkeit einräumen, ein Konto zu überziehen beziehun [..]
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KreditfähigkeitUnter Kreditfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer natürlichen Person oder juristischen Person, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können.
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